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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81   

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BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81 (https://dejure.org/1983,18)
BVerwG, Entscheidung vom 02.08.1983 - 9 C 599.81 (https://dejure.org/1983,18)
BVerwG, Entscheidung vom 02. August 1983 - 9 C 599.81 (https://dejure.org/1983,18)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit - Wiederholung der Verfolgung - Ernsthafte Bedenken - Asylberechtigung - Schutz vor politischer Verfolgung - Inländische Fluchtalternative

  • VN-Flüchtlingsbehörde (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 67, 314
  • NJW 1983, 2588
  • NVwZ 1983, 744 (Ls.)
  • DVBl 1984, 95
  • DVBl 1984, 96
 
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Wird zitiert von ... (606)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81
    Richtet sich politische Verfolgung gegen Gruppen von Menschen, die durch gemeinsame Merkmale wie etwa Rasse, Religion oder politische Überzeugung verbunden sind, "so ist in aller Regel davon auszugehen, daß sich diese Verfolgung gegen jeden Angehörigen der verfolgten Gruppe richtet" (BVerfGE 54, 341 [358/359]).

    Maßgeblich für die Beurteilung der Frage, ob die Voraussetzungen einer in- oder ausländischen Fluchtalternative vorliegen, ist, wie stets bei der Beurteilung asylrechtlicher Sachverhalte, der Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Tatsachenentscheidung (BVerfGE 54, 341 [359/360]).

    Ihnen kann daher die Rückkehr in den Verfolgerstaat oder in Teile desselben nach BVerfGE 54, 341 nur zugemutet werden, "wenn eine Wiederholung der Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist" (a.a.O. 361/362).

  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Voraussetzungen eines

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81
    Das ergehen Entwicklungsgeschichte und Zielsetzung des Grundrechts und ist in ständiger Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht dargelegt worden (BVerfGE 9, 174 [180], 54, 341 [357/358]; BVerwGE 39, 27 [29]; 65, 250 [251]; Urteil von 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - InfAuslR 1983, 228 [230] zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt).

    Läßt sich für einen Asylbewerber, der in der Vergangenheit bereits einmal politische Verfolgung erlitten hat, nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausschließen, daß er bei einer Rückkehr in seinen Heimatstaat erneut politischer Verfolgung ausgesetzt sein wird, so ist seine Asylberechtigung anzuerkennen (Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - [Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27]; s. ferner BVerwGE 65, 250).

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81
    Das ergehen Entwicklungsgeschichte und Zielsetzung des Grundrechts und ist in ständiger Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht dargelegt worden (BVerfGE 9, 174 [180], 54, 341 [357/358]; BVerwGE 39, 27 [29]; 65, 250 [251]; Urteil von 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - InfAuslR 1983, 228 [230] zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt).
  • BVerfG, 04.02.1959 - 1 BvR 193/57

    Politisch Verfolgter

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81
    Das ergehen Entwicklungsgeschichte und Zielsetzung des Grundrechts und ist in ständiger Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht dargelegt worden (BVerfGE 9, 174 [180], 54, 341 [357/358]; BVerwGE 39, 27 [29]; 65, 250 [251]; Urteil von 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - InfAuslR 1983, 228 [230] zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt).
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 237.80

    Asylsuchender - Rückkehr in Heimatstaat - Politische Verfolgung -

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81
    Läßt sich für einen Asylbewerber, der in der Vergangenheit bereits einmal politische Verfolgung erlitten hat, nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausschließen, daß er bei einer Rückkehr in seinen Heimatstaat erneut politischer Verfolgung ausgesetzt sein wird, so ist seine Asylberechtigung anzuerkennen (Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - [Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27]; s. ferner BVerwGE 65, 250).
  • BVerwG, 26.10.1971 - I C 30.68

    Politische Verfolgung bei in Abwesenheit ausgesprochenen Strafen - Die Bestrafung

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81
    Das ergehen Entwicklungsgeschichte und Zielsetzung des Grundrechts und ist in ständiger Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht dargelegt worden (BVerfGE 9, 174 [180], 54, 341 [357/358]; BVerwGE 39, 27 [29]; 65, 250 [251]; Urteil von 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - InfAuslR 1983, 228 [230] zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt).
  • BVerwG, 22.08.1980 - 9 B 1547.80
    Auszug aus BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81
    Danach bedarf des Schutzes vor politischer Verfolgung im Ausland nicht, wer den gebotenen Schutz vor ihr auch im eigenen Land finden kann (vgl. Beschlüsse vom 14. August 1980 - BVerwG 9 B 1307.80 - und vom 22. August 1980 - BVerwG 9 B 1547.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nrn. 20 und 22).
  • BVerwG, 14.08.1980 - 9 B 1307.80

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Teilgebiet des Heimatstaates

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81
    Danach bedarf des Schutzes vor politischer Verfolgung im Ausland nicht, wer den gebotenen Schutz vor ihr auch im eigenen Land finden kann (vgl. Beschlüsse vom 14. August 1980 - BVerwG 9 B 1307.80 - und vom 22. August 1980 - BVerwG 9 B 1547.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nrn. 20 und 22).
  • BVerwG, 15.02.1984 - 9 CB 191.83

    Bedrohter - Fluchtalternative - Zumutbarkeit - Asylanspruch - Inland

    Die Zumutbarkeit einer inländischen Fluchtalternative setzt voraus, daß der Asylbewerber am Ort der möglichen Fluchtalternative in seinem Heimatland politischen Verfolgungsmaßnahmen weder ausgesetzt ist noch solche Maßnahmen begründet befürchten muß (im Anschluß an Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67 S. 314).

    (vgl. BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]).

    Dies ist dann der Fall, wenn dem Ausländer zwar in Teilen seines Heimatlandes politische Verfolgung droht, er aber in anderen Teilen ohne Furcht vor politischer Verfolgung leben kann (vgl. zuletzt Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]).

    Dem insoweit in der Berufungsentscheidung ungeklärt gebliebenen Sachverhalt hat das Berufungsgericht indessen dadurch Rechnung getragen, daß es - was den rechtlichen Maßstab für die asylerhebliche Verfolgungswahrscheinlichkeit angeht - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der ihr folgenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in rechtlicher Hinsicht zugunsten des Klägers berücksichtigt hat (Urteilsabdruck S. 7), daß einem Asylbewerber der schon einmal politische Verfolgung erlitten hat, Asyl nur dann versagt werden darf, wenn sich eine Wiederholung der Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Sicherheit ausschließen läßt (vgl. auch insoweit BVerfGE 54, 341 ; Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - a.a.O. mit weiteren Nachweisen).

  • VGH Hessen, 27.06.1988 - 12 UE 2438/85

    Verfolgungssituation syrisch-orthodoxer Christen in der Türkei

    Asylrelevante politische Verfolgung - und zwar sowohl unmittelbar staatlicher als auch mittelbar staatlicher Art - kann sich nicht nur gegen Einzelpersonen, sondern auch gegen durch gemeinsame Merkmale verbundene Gruppen von Menschen richten mit der regelmäßigen Folge, daß jedes Gruppenmitglied als von dem Gruppenschicksal mitbetroffen anzusehen ist (BVerfG, B. v. 2. Juli 1980, a.a.O., BVerwG, Ue. v. 2. August 1983, BVerwGE 67, 314 = EZAR 203 Nr. 1, v. 30. Oktober 1984, BVerwGE 70, 232, v. 18. Februar 1986, BVerwGE 74, 31 = EZAR 202 Nr. 7, u. v. 23. Februar 1988 - 9 C 85.87 -).

    Beim Vorliegen von Vorfluchttatbeständen sind allerdings bei der Prognose künftiger Verfolgungssicherheit grundsätzlich geringere Anforderungen zu stellen als beim ausschließlichen Gegebensein von Nachfluchttatbeständen (vgl. BVerwG, U. v. 2. August 1983, BVerwGE 67, 314 = EZAR 203 Nr. 1).

    Dem Vorverfolgten kann eine Rückkehr regelmäßig schon dann nicht zugemutet werden, wenn die Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann (BVerfG, B. v. 2. Juli 1980, a.a.O., BVerwG, Ue. v. 27. April 1982, BVerwGE 65, 250 = EZAR 200 Nr. 7, v. 2. August 1983, BVerwGE 67, 314 = EZAR 203 Nr. 1, v. 15. Oktober 1985, EZAR 630 Nr. 22, u. v. 23. Februar 1988 - 9 C 85.87 -).

    So beruft sich das Verwaltungsgericht zu Unrecht zum Nachweis dafür, daß die Syrisch-Orthodoxen zumindest vor September 1980 im Tur'Abdin wegen ihres Glaubens verfolgt worden seien, u.a. auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. August 1983 - 9 C 599.81 - (BVerwGE 67, 314 = EZAR 203 Nr. 1).

    Droht einem Asylbewerber nämlich eine Verfolgung in Teilen seines Heimatlandes erstmals oder wiederholt, dann kann er darauf verwiesen werden, dort Aufenthalt zu nehmen, wo er innerhalb seines Heimatstaats ohne Furcht vor politischer Verfolgung leben kann (sog. interne Fluchtalternative; vgl. BVerfG, B. v. 2. Juli 1980, BVerfGE 54, 341 = EZAR 200 Nr. 1, sowie BVerwG, U. v. 2. August 1983, BVerwGE 67, 314 = EZAR 203 Nr. 1, B. v. 15. Februar 1984, EZAR 203 Nr. 2 = DVBl. 1986, 485, v. 2. Juli 1986 - 9 C 2.85 - u. v. 6. Oktober 1987, ZAR 203 Nr. 4 = InfAuslR 1988, 57).

  • BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 107.84

    Gruppenverfolgung - Nachweiserleichterung für Vorverfolgte - Asylbewerber -

    Das hat zur Folge, daß jeder Angehörige der Gruppe als persönlich mitbetroffen anzusehen ist, sofern nicht Tatsachen die dafür sprechende Regelvermutung widerlegen (BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81] im Anschluß an BVerfGE 54, 341 [358/359]).

    Das Berufungsgericht ist aufgrund des von ihm festgestellten Sachverhalts für den maßgeblichen Zeitpunkt seiner Entscheidung, nämlich die mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht am 24. März 1983 (vgl. Beschluß vom 22. August 1974 - BVerwG 1 B 22.74 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 7; BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81] [316]; BVerfGE 54, 341 [359/360]) hinsichtlich der allgemeinen Verfolgungslage in Pakistan weiterhin von folgendem ausgegangen: Die Ahmadis brauchten auf absehbare Zeit in Pakistan mit einer Verfolgung ihres Glaubens wegen nicht mehr zu rechnen.

    Deswegen kommt es nicht auf die Lage im Heimatland zur Zeit der Flucht (BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81] [316]) und nicht darauf an, wann und aus welchen Gründen der Asylbewerber ausgereist ist.

    Für die dem Vorverfolgten grundsätzlich zu gewährende Nachweiserleichterung liegt die innere Rechtfertigung dann nicht mehr vor, wenn die geltend gemachte Furcht vor erneuter politischer Verfolgung keinerlei Verknüpfung mehr zu der früheren aufweist (BVerwGE 65, 250 [251]) oder wenn der Asylbewerber den Heimatstaat aus Gründen verlassen hat, auf die die früher bestehende Verfolgungssituation ohne Einfluß gewesen ist (BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81] [315]).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 818.81   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfolgung - Gleichsetzung - Nichtstaatliche Dritte - Schutzbereitschaft - Schutzfähigkeit - Ausschreitung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 67, 317
  • NVwZ 1983, 744
 
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Wird zitiert von ... (457)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.01.1980 - 1 B 573.79

    Voraussetzungen für das Vorliegen der politischen Verfolgung eines Asylbewerbers

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 818.81
    Vielmehr kann, wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, asylrechtlich beachtliche, dem Staat ebenfalls zurechenbare politische Verfolgung auch von nichtstaatlicher Seite, insbesondere von nichtstaatlichen politischen Organisationen, ausgehen, wenn der Staat nicht willens oder nicht in der Lage ist, die von politisch motivierten Verfolgungsmaßnahmen Betroffenen gegen die Übergriffe solcher Stellen zu schützen (vgl. z.B. Beschluß vom 17. Januar 1980 - BVerwG 1 B 573.79 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 18; Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]).

    Mißhelligkeiten, denen die Bürger eines Staates in diesem Rahmen ausgesetzt sind, sind vielmehr ebensowenig von asylerheblicher Bedeutung wie die die Bevölkerung treffenden Unglücksfolgen aus Krieg, Bürgerkrieg, Revolutionen, sonstigen innerstaatlichen Unruhen oder allgemeiner Kriminalität (vgl. dazu Beschluß vom 17. Januar 1980 - BVerwG 1 B 573.79 - a.a.O.).

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 818.81
    In der Sache damit übereinstimmend rechnet das Bundesverfassungsgericht Übergriffe "privater" Dritter dem Herkunftsstaat des Betroffenen als politische Verfolgung dann zu, "wenn der Staat Einzelne oder Gruppen zu Verfolgungsmaßnahmen anregt oder derartige Handlungen unterstützt, billigt oder tatenlos hinnimmt und damit dem Betroffenen den erforderlichen Schutz versagt, weil er hierzu nicht willens oder nicht in der Lage ist" (Beschluß vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 u.a. - BVerfGE 54, 341 [358]).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 818.81
    Diese Bestimmung umfaßt, wie das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls wiederholt entschieden hat, bei sachgerechtem Verständnis alle denkbaren Fälle politischer Verfolgung (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [204 f.] und 55, 82 [84], zuletzt Urteile vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 874.82 und 9 C 36.83 -, die zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen sind).
  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden -

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 818.81
    Diese Bestimmung umfaßt, wie das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls wiederholt entschieden hat, bei sachgerechtem Verständnis alle denkbaren Fälle politischer Verfolgung (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [204 f.] und 55, 82 [84], zuletzt Urteile vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 874.82 und 9 C 36.83 -, die zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen sind).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 874.82

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 818.81
    Diese Bestimmung umfaßt, wie das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls wiederholt entschieden hat, bei sachgerechtem Verständnis alle denkbaren Fälle politischer Verfolgung (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [204 f.] und 55, 82 [84], zuletzt Urteile vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 874.82 und 9 C 36.83 -, die zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen sind).
  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 24.84

    Gruppenverfolgung - Wiederholung - Asylrecht - Verfolgungsvermutung - Einzelner -

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 818.81
    BVerwG, BVerwGE 70, 232 = DÖV 1985, 409.
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80

    Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 818.81
    Vielmehr kann, wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, asylrechtlich beachtliche, dem Staat ebenfalls zurechenbare politische Verfolgung auch von nichtstaatlicher Seite, insbesondere von nichtstaatlichen politischen Organisationen, ausgehen, wenn der Staat nicht willens oder nicht in der Lage ist, die von politisch motivierten Verfolgungsmaßnahmen Betroffenen gegen die Übergriffe solcher Stellen zu schützen (vgl. z.B. Beschluß vom 17. Januar 1980 - BVerwG 1 B 573.79 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 18; Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]).
  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 46.75

    Tatbestand des Urteils - Verhandlungsniederschrift - Ausstellung einer

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 818.81
    Diese Bestimmung umfaßt, wie das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls wiederholt entschieden hat, bei sachgerechtem Verständnis alle denkbaren Fälle politischer Verfolgung (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [204 f.] und 55, 82 [84], zuletzt Urteile vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 874.82 und 9 C 36.83 -, die zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen sind).
  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche

    Das ist dann der Fall, wenn er zu Verfolgungsmaßnahmen anregt oder derartige Handlungen unterstützt, billigt oder tatenlos hinnimmt (BVerfGE 54, 341, 358; Senatsurteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 818.81 - BVerwGE 67, 317).

    Kein Staat kann allgemeine Kriminalität wie die naturgemäß kaum zu verhindernde und - in der Privatsphäre der Beteiligten - nicht leicht aufklärbare Entführung junger, in wirtschaftlicher Not und ohne Obdach lebender Mädchen durchgängig von diesen abwenden (vgl. Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 818.81 - BVerwGE 67, 317 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 818/81]).

  • BVerwG, 22.04.1986 - 9 C 318.85

    Gefahr politischer Verfolgung im Fall politisch motivierter Übergriffe in der

    Übergriffe sind darüber hinaus auch dann einem Staat zurechenbar, wenn der an sich schutzwillige Staat zur Verhinderung von Verfolgungsmaßnahmen prinzipiell und auf gewisse Dauer außerstande ist, weil er das Gesetz des Handelns an andere Kräfte verloren hat und seine staatlichen Sicherheits- und Ordnungsvorstellungen nicht mehr durchzusetzen vermag (Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 818.81 - BVerwGE 67, 317 <318, 320 f. [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 818/81]>; BVerfGE 54, 341 ; vgl. aber auch Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 43 S. 140).

    Denn kein Staat kann seinen Bürgern einen lückenlosen und schlechthin vollkommenen Schutz vor politisch motivierten Übergriffen Dritter gewährleisten (BVerwGE 67, 320 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 818/81]).

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 85.87

    Mittelbare staatliche Verfolgung - Gruppenverfolgung - Ahmadis - Moslems -

    Politisch motivierte Verfolgungshandlungen Dritter stellen, weil das Grundrecht auf Asyl nur dem Schutz vor staatlicher politischer Verfolgung gilt, allerdings nur dann einen Asylgrund dar, wenn der Staat für solche Handlungen verantwortlich ist (Urteile vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 818.81 - BVerwGE 67, 317 und vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 104.85 - BVerwGE 74, 41 [BVerwG 18.02.1986 - 9 C 104/85]; BVerfGE 54, 341 ).

    Mangelnde Schutzfähigkeit kann erst angenommen werden, wenn der Staat zur Verhinderung von Übergriffen auf gewisse Dauer außerstande ist (Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 818.81 - a.a.O. S. 320 f.).

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BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 58.83 (https://dejure.org/1983,854)
BVerwG, Entscheidung vom 06.05.1983 - 1 B 58.83 (https://dejure.org/1983,854)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Mai 1983 - 1 B 58.83 (https://dejure.org/1983,854)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufenthaltserlaubnis - Einreiseantrag - Notwendiger Sichtvermerk - Betätigung als Imam

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2587
  • NVwZ 1983, 744 (Ls.)
  • DVBl 1983, 1000
  • DÖV 1983, 773
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78

    Interesse des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Ermessentscheidung - Abwägung -

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 58.83
    Zu Unrecht macht der Kläger geltend, das Berufungsurteil weiche von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. November 1979 - BVerwG 1 C 12.75 - (BVerwGE 59, 104) und vom 21. Oktober 1980 - BVerwG 1 C 19.78 - (BVerwGE 61, 105) ab.

    Wie das Bundesverwaltungsgericht zugleich klargestellt hat (BVerwGE 61, 105 [108]), gilt dies jedoch nur, soweit nicht der Zusammenhang des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG mit anderen aufenthaltsrechtlichen Vorschriften eine abweichende Beurteilung gebietet.

    Abgesehen davon ist für die Ausübung eines Ermessens kein Raum, wenn die Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ausschließt (BVerwGE 61, 105 [107]).

  • BVerwG, 30.01.1979 - 1 C 56.77

    Überprüfung einer Ermessensentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 58.83
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß die Ausländerbehörde danach den Erlaubnisantrag eines Ausländers, der ohne erforderlichen Sichtvermerk zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in das Bundesgebiet eingereist ist, regelmäßig ablehnen muß (BVerwGE 57, 252; Beschluß vom 4. Oktober 1982 - BVerwG 1 B 93.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 38 [S. 77] = DVBl. 1983, 35 = InfAuslR 1982, 271).

    Anwendung der Negativschranke gebotene Güter- und Interessenabwägung ergibt, daß die Ablehnung der Erlaubnis überwiegenden öffentlichen Interessen zuwiderliefe oder für den Ausländer eine mit dem Gesetzeszweck nicht zu vereinbarende Härte darstellte (BVerwGE 57, 252 [257]; Beschluß vom 21. Juli 1978 - BVerwG 1 B 243.78 - NJW 1979, 1116).

    Dabei ist auf BVerwGE 57, 252 hingewiesen worden, wo dargelegt ist, daß die Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG nach einer Einreise ohne erforderlichen Sichtvermerk zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit grundsätzlich die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis durch die Ausländerbehörde ausschließt.

  • BVerwG, 17.05.1982 - 1 C 128.80

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach erfolglosem

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 58.83
    Regelmäßig ist der Ausländer jedoch auf den vom Gesetz grundsätzlich vorgesehenen Weg verwiesen, die Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks einzuholen (Urteil vom 17. Mai 1982 - BVerwG 1 C 128.80 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 34 [S. 62] = NVwZ 1982, 632 = DVBl. 1982, 842).

    Diese Rechtsprechung ist in dem bereits erwähnten Urteil vom 17. Mai 1982 - BVerwG 1 C 128.80 - (a.a.O.) erneut bestätigt worden.

  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 12.75

    Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Abschreckung

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 58.83
    Zu Unrecht macht der Kläger geltend, das Berufungsurteil weiche von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. November 1979 - BVerwG 1 C 12.75 - (BVerwGE 59, 104) und vom 21. Oktober 1980 - BVerwG 1 C 19.78 - (BVerwGE 61, 105) ab.
  • BVerwG, 24.08.1979 - 1 B 76.76

    Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage der Informationsfreiheit

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 58.83
    Die grundrechtlichen Freiheiten des Glaubens, Gewissens und Bekenntnisses einschließlich der ungestörten Religionsausübung (Art. 4 Abs. 1, 2 GG) sind - ebenso wie z.B. die Meinungs- und Informationsfreiheit (vgl. Beschluß vom 24. August 1979 - BVerwG 1 B 76.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 16 [S. 102]) - nicht dazu bestimmt, Ausländern sonst nicht bestehende Rechte auf Einreise und Aufenthalt zu gewährleisten (vgl. auch Beschlüsse vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 1 B 74.77 - vom 19. Januar 1983 - BVerwG 1 B 11.83 - NVwZ 1983, 226).
  • BVerwG, 04.10.1982 - 1 B 93.82

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Erteilung einer

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 58.83
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß die Ausländerbehörde danach den Erlaubnisantrag eines Ausländers, der ohne erforderlichen Sichtvermerk zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in das Bundesgebiet eingereist ist, regelmäßig ablehnen muß (BVerwGE 57, 252; Beschluß vom 4. Oktober 1982 - BVerwG 1 B 93.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 38 [S. 77] = DVBl. 1983, 35 = InfAuslR 1982, 271).
  • BVerwG, 21.07.1978 - 1 B 243.78

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis nach einer gegen § 5 Abs. 1 Nr. 1 Verordnung

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 58.83
    Anwendung der Negativschranke gebotene Güter- und Interessenabwägung ergibt, daß die Ablehnung der Erlaubnis überwiegenden öffentlichen Interessen zuwiderliefe oder für den Ausländer eine mit dem Gesetzeszweck nicht zu vereinbarende Härte darstellte (BVerwGE 57, 252 [257]; Beschluß vom 21. Juli 1978 - BVerwG 1 B 243.78 - NJW 1979, 1116).
  • BVerwG, 19.01.1983 - 1 B 11.83

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Ausstellung eines Fremdenpasses -

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 58.83
    Die grundrechtlichen Freiheiten des Glaubens, Gewissens und Bekenntnisses einschließlich der ungestörten Religionsausübung (Art. 4 Abs. 1, 2 GG) sind - ebenso wie z.B. die Meinungs- und Informationsfreiheit (vgl. Beschluß vom 24. August 1979 - BVerwG 1 B 76.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 16 [S. 102]) - nicht dazu bestimmt, Ausländern sonst nicht bestehende Rechte auf Einreise und Aufenthalt zu gewährleisten (vgl. auch Beschlüsse vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 1 B 74.77 - vom 19. Januar 1983 - BVerwG 1 B 11.83 - NVwZ 1983, 226).
  • BVerwG, 04.10.1982 - 1 B 98.82
    Auszug aus BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 58.83
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß die Ausländerbehörde danach den Erlaubnisantrag eines Ausländers, der ohne erforderlichen Sichtvermerk zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in das Bundesgebiet eingereist ist, regelmäßig ablehnen muß (BVerwGE 57, 252; Beschluß vom 4. Oktober 1982 - BVerwG 1 B 93.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 38 [S. 77] = DVBl. 1983, 35 = InfAuslR 1982, 271).
  • BVerwG, 10.07.2001 - 1 C 35.00

    Einreiseverbot für Ehepaar Mun

    Ein solches Verständnis liegt auch den beiden von den Vorinstanzen angeführten Entscheidungen des erkennenden Senats zugrunde (Beschlüsse vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 58.83 - Buchholz 402.24 § 5 AuslG Nr. 2 und vom 8. November 1983 - BVerwG 1 A 77.83 - InfAuslR 1984, 71 f.).
  • BVerwG, 02.12.2009 - 5 C 24.08

    Einbürgerung, -sbewerber; Einbürgerungszusicherung, Anspruch auf Erteilung einer

    Sie ist im Übrigen nicht dazu bestimmt, Ausländern einen sonst nicht bestehenden Anspruch auf Einbürgerung zu gewähren (vgl. Beschluss vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 58.83 - Buchholz 402.24 § 5 AuslG Nr. 2).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.2007 - 7 A 11437/06

    Ehepaar Mun darf nach Deutschland

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (NJW 1983, 2587) sind die grundrechtlichen Freiheiten des Glaubens, des Gewissens und Bekenntnisses einschließlich der Freiheit der Religionsausübung (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) nicht dazu bestimmt, Ausländern sonst nicht bestehende Rechte auf Einreise und Aufenthalt zu gewährleisten.
  • BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 9.14

    Assoziationsrecht EWG-Türkei; Beratungstätigkeit; Besuchs- und

    Als Erwerbstätigkeit im Sinne des hier maßgeblichen § 1 Abs. 2 Nr. 1 und § 5 Abs. 1 Nr. 1 DVAuslG 1965 wurde in der Rechtsprechung jede selbständige oder unselbständige Tätigkeit angesehen, die auf die Erzielung von Gewinn gerichtet oder für die ein Entgelt vereinbart oder den Umständen nach zu erwarten war (BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 1983 - 1 B 58.83 - Buchholz 402.24 § 5 AuslG Nr. 2; Kloesel/Christ, Deutsches Ausländerrecht, 2. Aufl., A 2 § 1 DVAuslG Nr. 7; siehe auch Nr. 14 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Ausländergesetzes - AuslGVwv - vom 7. Juli 1967 in der Fassung vom 10. Mai 1972 zu § 2 AuslG 1965).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2000 - 11 A 10349/99
    Ebenso wenig räumen Art. 4 Abs. 1 und 2 GG einer in Deutschland ansässigen Religionsgemeinschaft ein sonst nicht bestehendes Recht auf Einreise und Aufenthalt ihrer ausländischen religiösen Oberhäupter zur geistlichen Betreuung ihrer Angehörigen ein (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. Mai 1983 -- 1 B 58.83 -- NJW 1983, 2587 und vom 8. November 1983 -- 1 A 77.83 -- InfAuslR 1984, 71 (72)).

    Derartige Rechtssätze hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 6. Mai 1983 (a.a.O.) nicht etwa "plastisch herausgearbeitet", wie die Beklagte meint, sondern lediglich ausgeführt, dass Art. 4 Abs. 1 und 2 GG weder einem Ausländer zur geistlichen Betreuung von Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft im Bundesgebiet ein sonst nicht bestehendes Aufenthaltsrecht noch dieser ein sonst nicht bestehendes Recht auf Einreise dieses Ausländers zur geistlichen Betreuung seiner Angehörigen einräumen (siehe oben).

  • BVerwG, 26.01.1984 - 1 B 12.84

    Einreise unter Verletzung der Sichtvermerkspflicht - Beeinträchtigung der Belange

    Das gilt nicht nur für die Fälle, in denen der Ausländer im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 DVAuslG eine Erwerbstätigkeit auszuüben beabsichtigt (BVerwGE 57, 252 [256]; Beschlüsse vom 4. Oktober 1982 - BVerwG 1 B 93.82 - Buchholz 402.24. § 2 AuslG Nr. 38; vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 58.83 - Buchholz 402.24 § 5 AuslG Nr. 2), sondern auch dann, wenn er zu dem in § 5 Abs. 1 Nr. 2 DVAuslG genannten Personenkreis gehört (Beschluß vom 24. März 1981 - BVerwG 1 B 576.79 -).

    Ausnahmen kommen allerdings nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats in Betracht, wenn die bei Anwendung der Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG gebotene Güter- und Interessenabwägung (BVerwGE 56, 246 [248 f.]; 56, 254 [258]) ergibt, daß die Ablehnung der Erlaubnis überwiegenden öffentlichen Interessen zuwiderliefe oder für den Ausländer eine mit den Gesetzeszwecken nicht zu vereinbarende Härte darstellte (BVerwGE 57, 252 [257]; Beschlüsse vom 21. Juli 1978 - BVerwG 1 B 243.78 - NJW 1979, 1116; vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 58.83 - a.a.O.) -.

  • VG Koblenz, 09.11.1998 - 3 K 938/98
    Art. 4 Abs. 1 und 2 GG räumt dem Kläger und seinen Mitgliedern kein Recht auf Einreise und Aufenthalt ihres geistigen Oberhauptes im Bundesgebiet ein (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 06. Masi 1983, Az.: 1 B 58/83, NJW 1983, 2587).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 1 B 26.86

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache -

    Das gilt um so mehr, als sich der Senat bereits in zwei Entscheidungen zu Fragen der Aufenthaltserlaubnis für türkische Imame geäußert hat (vgl. Beschlüsse vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 58.83 - Buchholz 402.24 § 5 AuslG Nr. 2 = NJW 1983, 2587 und vom 8. November 1983 - BVerwG 1 A 77.83 - InfAuslR 1984, 71; zum Begriff der Erwerbstätigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 DVAuslG vgl. auch Beschluß vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 1 B 9.84 - Buchholz 402.24 § 5 AuslG Nr. 6 = NJW 1985, 1301).

    Auch diese Kritik gestattet aber nicht die Zulassung der Revision: Der zitierte Satz ist dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Mai 1983 (a.a.O.) entnommen; inwiefern er auf eine vom Bundesverwaltungsgericht noch nicht geklärte grundsätzliche Rechtsfrage führen könnte, ist in der Beschwerde nicht dargetan.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.1991 - 13 S 1800/90

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - keine Fiktionswirkung bei

    Da somit sehr vieles dafür spricht, daß der Kläger bei seiner Einreise mindestens auch (neben touristischen Zwecken) die Absicht verfolgte, gegen ein "ausreichendes Gehalt" (vgl. etwa die eidesstattliche Versicherung des Herrn Ö. vom 2. April 1990) eine islamische Gemeinde als Hodja zu betreuen, also im Bundesgebiet erwerbstätig zu sein (BVerwG, Beschluß vom 6.5.1983, InfAuslR 1983, 274), und damit die Vermutungswirkung des § 71 Abs. 2 Satz 2 AuslG bzw. der Nr. 3 zu § 5 AuslVWV nicht widerlegt ist, hätte der Antragsteller vor seiner Einreise die Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks einholen müssen (§ 1 Abs. 4 a DVAuslG a.F.; vgl. dazu: BVerwG, Beschluß vom 8.11.1983, InfAuslR 1984, 71; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 28.2.1983 - 1 S 2542/82 - und vom 24.8.1987 - 1 S 2830/96 -).
  • OVG Niedersachsen, 23.02.2022 - 13 LA 226/21

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Einbürgerung; Prediger; Salafismus;

    Sie ist im Übrigen nicht dazu bestimmt, Ausländern einen sonst nicht bestehenden Anspruch auf Einbürgerung zu gewähren (vgl. Beschluss vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 58.83 - Buchholz 402.24 § 5 AuslG Nr. 2).
  • VGH Hessen, 30.05.1989 - 12 TH 1658/89

    Aufenthaltserlaubnis - unbekannter Aufenthalt des Ausländers - Zuständigkeit der

  • OVG Hamburg, 14.09.1992 - Bf III 42/90

    Verbot; Schlachten warmblütiger Tiere; Betäubung; Berufsausübungsfreiheit;

  • BVerwG, 24.10.1984 - 1 B 9.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • VGH Hessen, 20.06.1989 - 12 TH 1447/89

    Ausweisungsverfügung - Fehlen der schriftlichen Begründung für die Bemessung der

  • BVerwG, 08.12.1987 - 1 B 132.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 04.10.1983 - 1 B 123.83

    Zulässigkeit der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis hinsichtlich einer ins

  • BVerwG, 08.11.1983 - 1 A 77.83

    Rechtssache von allgemeiner oder grundsätzlicher Bedeutung - Aufenthaltserlaubnis

  • VG Leipzig, 23.06.2005 - A 3 K 30099/05
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